WICHTIG: Bevor Sie mit der Nutzung der unten aufgeführten Computerprogramme beginnen, lesen Sie bitte die in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Die Installation, der Start oder der anderweitige Beginn der Nutzung der Software bedeutet den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Vereinbarung und Ihre vollständige Zustimmung zu allen ihren Bedingungen. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht bedingungslos akzeptieren, dürfen Sie das Programm nicht verwenden.

LIZENZVEREINBARUNG

Diese Lizenzvereinbarung gilt für die Software: „Wapp.im “, „Whatcrm“, „WhatsApp von WhatCRM und Telphin“, „WhatsApp von Whatcrm“ und „WhatCRM“.

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

233 Needham Street, Suite 550, Newton, MA 02464, USA

1.2 Lizenznehmer — jede natürliche oder juristische Person, die das Recht hat, das Programm in ihrem eigenen Interesse gemäß den Anforderungen dieser Vereinbarung zu nutzen.

1.3 Programm — das Programm für Computer ’Wapp.im ’/’WhatCRM’ (sowohl als Ganzes als auch als seine Komponenten), bei dem es sich um einen objektiv dargestellten Satz von Daten und Befehlen handelt, einschließlich des Quellcodes, der Datenbank und der audiovisuellen Werke, die vom Lizenzgeber in die Zusammensetzung des angegebenen Programms für Computer aufgenommen wurden sowie jegliche Dokumentation zu seiner Verwendung.

1.4 Nutzung des Programms — Nutzung der Funktionsmerkmale und/oder Start in der von der (technischen) Dokumentation des Benutzers und dieser Vereinbarung festgelegten Reihenfolge.

1.5 Autorisierter Benutzer — ein Benutzer, der vom Lizenznehmer im Programm registriert und mindestens einmal im Programm autorisiert wurde.

1.6 Konto — eine Informationsressource, die eine Zusammenfassung von Daten einer Kopie des Programms mit einer eindeutigen Kennung darstellt, mit der die Programmobjekte für ihre gemeinsame Anzeige und Verwendung gruppiert werden.

1.7 Technischer Support — Aktivitäten, die vom Lizenzgeber innerhalb der vom Lizenzgeber festgelegten Grenzen und des vom Lizenzgeber festgelegten Umfangs durchgeführt werden, um den Betrieb des Programms sicherzustellen, einschließlich Informations- und Beratungsunterstützung für Lizenznehmer in Bezug auf die Nutzung des Programms.

1.8 Vereinbarung — das Dokument, unter dem der Lizenzgeber (oder eine andere Person mit den entsprechenden Rechten) dem Lizenznehmer das Programm zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat.

1.9. registrierung — eine Aktion des Lizenznehmers zur Erstellung eines Kontos, die in der Art und Weise und zu den Zwecken durchgeführt wird, die in der Lizenz des jeweiligen Typs festgelegt sind.

1.10. Konto — ein Datensatz im System des Lizenzgebers (ein Login / Passwort-Paar oder ein spezieller API-Schlüssel), der Daten speichert, die es ermöglichen, den Lizenznehmer und den autorisierten Benutzer zu identifizieren und zu autorisieren.

whatcrm.net/plans

1.12. API (Anwendungsprogrammierschnittstelle) — eine Schnittstelle für die Interaktion des Systems mit Anwendungen von Drittanbietern unter Verwendung der vom Lizenzgeber veröffentlichten öffentlichen Methoden.

2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2.1. der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Software innerhalb ihrer Funktionalität zu nutzen (eine einfache, nicht ausschließliche Lizenz), indem er die Software reproduziert (Verbindung mit der Software über das Internet), ausschließlich für den unabhängigen Gebrauch des Lizenznehmers ohne das Recht zur Unterlizenzierung an Dritte.

2.2 Diese Vereinbarung wird vor oder unmittelbar nach Beginn der Nutzung der Software geschlossen und gilt für die gesamte Laufzeit der rechtmäßigen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer innerhalb der Laufzeit des Urheberrechts daran, sofern der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß einhält.

2.3. der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, die Software ohne territoriale Einschränkungen in der Bestellung und zu den Bedingungen zu nutzen, die in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Vereinbarung und dieser Vereinbarung festgelegt sind.

3. URHEBERRECHTE UND MARKEN

3.1 Das Programm ist ein Ergebnis der geistigen Tätigkeit und Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte (Computerprogramm), die durch die Gesetze zum geistigen Eigentum und die Normen des Völkerrechts geregelt und geschützt sind.

3.2 Die Algorithmen der Software und ihre Quellcodes (einschließlich Teilen davon) sind Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers. Jede Verwendung dieser oder der Software unter Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung wird als Verletzung der Rechte des Lizenzgebers angesehen und ist ein ausreichender Grund für den Entzug der Rechte des Benutzers, die durch diese Vereinbarung gewährt werden.

3.3 Der Lizenzgeber garantiert, dass er über alle Rechte an der Software einschließlich der Softwaredokumentation verfügt, die erforderlich sind, um sie dem Lizenznehmer einzuräumen.

3.4 Die Verantwortung für die Verletzung der Urheberrechte richtet sich nach den geltenden Gesetzen.

3.5 Dem Lizenznehmer werden durch diese Vereinbarung keine Rechte zur Nutzung der Marken und Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers und/oder seiner Partner eingeräumt.

3.6 Der Lizenznehmer darf unter keinen Umständen Urheberrechts-, Marken- oder Patentinformationen oder -daten aus dem Programm entfernen oder unkenntlich machen.

4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES PROGRAMMS UND EINSCHRÄNKUNGEN

4.1 Dem Lizenznehmer wird das Recht eingeräumt, sich im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zu registrieren.

4.2 Der Lizenznehmer kann sich selbst registrieren, indem er sein Konto erstellt und angibt.

4.3 Der Lizenznehmer hat das Recht, im Rahmen dieser Lizenz und entsprechend der gewählten Lizenzart die ihm gehörenden Daten auf dem Konto zu hinterlegen, sofern dies nicht gegen diese Lizenzvereinbarung verstößt.

4.4 Der Lizenznehmer hat das Recht, Dateien des Programms nur in den vom Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Fällen zu ändern, hinzuzufügen oder zu löschen.

5. ABTRETUNG (ÜBERTRAGUNG) VON RECHTEN

5.1 Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Fälle hat der Lizenznehmer das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung einmal vollständig an einen anderen autorisierten Benutzer abzutreten.

5.2 Die Abtretung (Übertragung) von Rechten und Pflichten erfolgt nur mit der vollständigen und bedingungslosen Zustimmung des neuen Lizenznehmers zu allen Bedingungen dieser Vereinbarung und der Vereinbarung.

5.3 Der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber vollständige Daten über den neuen Lizenznehmer zur Verfügung, um das Programm gemäß dieser Vereinbarung erneut bei ihm zu registrieren.

5.4 Die Abtretung (Übertragung) von Rechten aus diesem Vertrag kann nicht indirekt oder durch Dritte erfolgen. 6.

6. ARTEN VON LIZENZEN

whatcrm.net. The license is purchased by subscription, the payments are deducted from the card

6.2 Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software im Rahmen der Lizenz zur Evaluierung (Testversion) für einen begrenzten Zeitraum, der sich nach den zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Bedingungen richtet, ohne Zahlung einer Vergütung zu nutzen.

6.3 Der Lizenznehmer hat das Recht, den Lizenztyp während der Gültigkeitsdauer zu ändern, in diesem Fall verlängert sich die Laufzeit der erworbenen Lizenz um die Laufzeit der bezahlten, aber nicht ausgegebenen aktuellen Lizenz unter Berücksichtigung der Tarifkosten der neuen Lizenz.

6.4 Beginn der Laufzeit der Lizenz — der Tag, an dem das Konto und/oder das Konto erstellt wird (der Tag der Registrierung).

6.5 Für den Fall, dass die Laufzeit der geltenden Lizenz abläuft und der Lizenznehmer nicht innerhalb von vier (4) Kalendertagen nach der in Abschnitt 6.1 dieser Vereinbarung angegebenen Liste eine neue Lizenz erwirbt, kann die weitere Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer vom Lizenzgeber nach eigenem Ermessen eingeschränkt werden.

6.6 Der Lizenzgeber kann die Lizenztypen einseitig ändern, indem er spätestens 14 (Vierzehn) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen eine neue Lizenzliste im Internet unter whatcrm.net veröffentlicht.

7. REIHENFOLGE DER VERWENDUNG DES PROGRAMMS

7.1 Registrierung.

7.1.1 Um das Programm nutzen zu können, muss der Lizenznehmer das Registrierungsverfahren durchlaufen, wodurch ein eindeutiges Konto und Konto für den Lizenznehmer erstellt wird. Um autorisierte Benutzer hinzuzufügen, muss der Lizenznehmer ihre Konten erstellen und ihnen mithilfe der Software Zugriff auf das Konto gewähren. Die Anzahl der autorisierten Benutzer innerhalb eines Kontos richtet sich nach dem Lizenztyp.

7.1.2 Zur Registrierung verpflichtet sich der Lizenznehmer, zu den im Registrierungsformular angebotenen Fragen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und den berechtigten Nutzern zu machen und diese Angaben aktuell zu halten. Wenn der Lizenznehmer falsche Angaben macht oder der Lizenzgeber Grund zu der Annahme hat, dass die vom Lizenznehmer gemachten Angaben unvollständig oder unzuverlässig sind, hat der Lizenzgeber das Recht, nach eigenem Ermessen das Konto des Lizenznehmers zu sperren oder zu löschen und die Nutzung des Programms zu untersagen.

7.2 Login und Passwort für den Zugang zum Konto des Lizenznehmers oder autorisierten Benutzers.

7.2.1 Bei der Registrierung wählt der Lizenznehmer oder der autorisierte Benutzer sein eigenes Login (einen eindeutigen symbolischen Namen für das Konto des Lizenznehmers oder des autorisierten Benutzers) und Passwort, um auf sein Konto zuzugreifen. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Verwendung bestimmter Logins zu untersagen und Anforderungen an Login und Passwort (Länge, zulässige Zeichen usw.) festzulegen.).

7.2.2 Der Lizenznehmer oder der autorisierte Benutzer ist allein für die Sicherheit (Erratungsimmunität) des von ihm gewählten Passworts sowie für die Wahrung der Vertraulichkeit seines Passworts verantwortlich. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Handlungen / Unterlassungen (sowie deren Folgen) innerhalb oder mit der Nutzung des Programms unter seinem Konto, einschließlich Fällen der freiwilligen Übermittlung oder Nichteinhaltung der Vertraulichkeit von Daten für den Zugriff auf sein Konto an Dritte unter allen Bedingungen (einschließlich im Rahmen von Verträgen oder Vereinbarungen). In diesem Fall gelten alle Handlungen innerhalb oder mit der Nutzung der Software unter dem Konto des Lizenznehmers als von ihm selbst vorgenommen, außer in Fällen, die stattfinden, nachdem der Lizenznehmer vom Lizenznehmer eine Mitteilung über die unbefugte Nutzung der Software unter dem Konto des Lizenznehmers oder über eine Verletzung (Verdacht auf Verletzung) seiner Passwortgeheimnis erhalten hat, die gemäß dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Verfahren gesendet wurde.

7.2.3 Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf das Programm unter Verwendung seines Kontos und/oder über jede Verletzung (mutmaßliche Verletzung) der Vertraulichkeit seines Passworts informieren. Aus Sicherheitsgründen ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Konto des Lizenznehmers am Ende jeder Sitzung des Programmbetriebs sicher zu kündigen (die Schaltfläche „Beenden“). Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für den möglichen Verlust von Daten sowie für andere Folgen jeglicher Art, die aufgrund der Verletzung der Bestimmungen dieses Teils der Vereinbarung durch den Lizenznehmer auftreten können.

7.3 Löschung des Kontos. Der Lizenzgeber hat das Recht, bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen das Konto des Lizenznehmers einschließlich aller Inhalte ohne Angabe von Gründen zu sperren und zu löschen. Ab diesem Moment ist es unmöglich, das Konto, alle damit verbundenen Informationen und den Zugriff auf das Programm über dieses Konto wiederherzustellen.

8. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

a) malfunctioning of the Licensor’s hardware and network; b) breaking the Software or limiting other users’ abilities to use the Software; c) unauthorized access to the Software and the Licensor’s informational-computer and network resources; d) causing or threatening to cause damage to third parties, including by posting information and links to the network resources whose content is illegal under the current law of the Russian Federation or the law of third parties.

8.2 Dem Lizenznehmer wird nicht die Möglichkeit und das Recht eingeräumt, die Software zu verändern.

8.3 Der Lizenznehmer sorgt eigenständig für die Verfügbarkeit von Geräten, die den technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Programms und den Zugang zum Internet entsprechen.

8.4 Der Lizenznehmer garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an allen Daten, Computerprogrammen oder Diensten verfügt, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des Programms verwendet werden, und dass solche Handlungen nicht die Rechte Dritter verletzen.

8.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software auf andere als die in dieser Vereinbarung angegebenen Weise zu nutzen oder die Software oder den Zugriff darauf zu kopieren, zu verkaufen und weiterzuverkaufen, außer in Fällen, in denen der Benutzer eine solche Erlaubnis vom Lizenzgeber erhalten hat.

9. TECHNISCHER SUPPORT

9.1. der Lizenzgeber leistet dem Lizenznehmer technischen Support, einschließlich Fragen zur Funktionalität der Software, den Besonderheiten des Betriebs auf Standardkonfigurationen unterstützter Betriebs-, Mail- und anderer Systeme, in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die in der technischen Dokumentation zur Software festgelegt sind.

9.2 Der Lizenznehmer hat das Recht, den technischen Support des Lizenzgebers ohne Zahlung einer zusätzlichen Vergütung zu kontaktieren.

9.3 Um technischen Support zu leisten, hat der Lizenzgeber das Recht, vom Lizenznehmer Informationen über die Kontodaten, Hardwarespezifikationen und andere Informationen zu verlangen, die für die Bereitstellung des technischen Supports erforderlich sind.

10. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

10.1 Das Programm wird „wie besehen“ bereitgestellt und der Lizenzgeber garantiert nicht, dass alle seine Funktionen den Erwartungen des Lizenznehmers entsprechen oder für den spezifischen Zweck des Lizenznehmers verwendbar sind.

10.2 Der Lizenzgeber initiiert und kontrolliert die Platzierung von Informationen durch den Lizenznehmer während der Nutzung des Programms nicht, beeinträchtigt deren Inhalt und Integrität nicht und weiß zum Zeitpunkt der Platzierung der angegebenen Informationen nicht und kann nicht wissen, ob sie gegen die gesetzlich geschützten Rechte und Interessen Dritter, internationale Verträge und geltendes Recht verstoßen.

10.3 Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer gegenüber nicht für Schäden, Einkommensverluste, Gewinne, Informationen oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Programms, einschließlich im Falle einer vorherigen Benachrichtigung des Lizenznehmers über die Möglichkeit solcher Schäden oder durch Ansprüche Dritter.

10.4 Sollten während der Nutzung des Programms Fehler festgestellt werden, wird der Lizenzgeber Maßnahmen ergreifen, um diese so schnell wie möglich zu beheben. Die Parteien sind sich einig, dass die genaue Frist für die Behebung des Fehlers nicht festgelegt werden kann, da die Software eng mit anderen Computerprogrammen, Betriebssystemen und Hardwareressourcen von Drittanbietern des Computers des Lizenznehmers interagiert und die Funktionsfähigkeit und der Zeitpunkt der Behebung der Probleme nicht vollständig vom Lizenzgeber abhängen allein.

10.5 Für den Fall, dass der Lizenznehmer Handlungen begeht, die durch die Normen dieser Vereinbarung verboten sind, hat der Lizenzgeber das Recht, ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung des Lizenznehmers Maßnahmen zu ergreifen, um die genannten Verstöße aufzudecken und zu verhindern.

10.6 Der Lizenznehmer haftet für Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11. BEDINGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

provide his personal data, including Surname, Name, Patronymic, email address, contact telephone number, date of birth, region, city, organization, position for their processing by the Licensor.

11.2 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die oben genannten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu schützen.

collection, recording, systematization, accumulation, storage, clarification (update, change), extraction, use, depersonalization, blocking, deletion, destruction.

11.4 Diese Zustimmung gilt für die Dauer des Lizenzvertrags und der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer versteht und stimmt zu, dass er im Falle des Widerrufs dieser Zustimmung die Möglichkeit verliert, einen Teil oder alle Softwaredienste zu nutzen.

+7 995 226-83-26.

11.6. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, Werbe- und Informationsnachrichten zu den Produkten und Dienstleistungen des Lizenzgebers und seiner Partner per E-Mail zu erhalten, deren Adresse er bei der Registrierung angibt.

12. WIRKSAMKEIT, ÄNDERUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES

12.1 In allen Fragen, die nicht durch diese Vereinbarung geregelt sind, unterliegen die Parteien der geltenden Gesetzgebung.

12.2 Der Lizenzgeber hat das Recht, die Bedingungen dieses Vertrages einseitig durch Veröffentlichung des geänderten Textes im Internet unter whatcrm.net zu ändern.

12.3 Der Lizenzgeber hat das Recht, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen, falls der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung über die Nutzung des Programms verstößt.

12.4 Bei Kündigung dieser Vereinbarung durch eine Partei und aus irgendeinem Grund sind der Lizenznehmer und die autorisierten Benutzer verpflichtet, die Nutzung des Programms vollständig einzustellen.

12.5 Falls ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig erklärt, bleibt die Vereinbarung im übrigen gültig.

13. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

13.1 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software zum Versenden von Massen-E-Mail-Nachrichten kommerzieller, werbender oder sonstiger Art zu verwenden, die vom Empfänger nicht per E-Mail oder Telefonkonferenzgruppen („Spam“) vereinbart (nicht angefordert) wurden. Nicht als „Spam“ -Versand von Informationen mit Zustimmung des Empfängers betrachtet, mit der Möglichkeit der Abmeldung.

13.2 Der Lizenznehmer darf das Programm nur für rechtmäßige Zwecke und mit rechtmäßigen Mitteln unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Europäischen Union und der USA verwenden.

13.3 Der Lizenznehmer ist direkt für den Inhalt des Kontos (eine Kopie des Programms) und die vom Lizenznehmer erstellten und gepflegten Daten verantwortlich. Der Lizenzgeber hat keine vorherige Kontrolle über den Inhalt der vom Lizenznehmer eingestellten und /oder verbreiteten Informationen; wenn jedoch die Einstellung und Verbreitung solcher Informationen dem Gesetz widerspricht, hat der Lizenzgeber das Recht, das entsprechende Konto und die entsprechenden Daten ohne Vorwarnung zu sperren oder zu löschen.

13.4 Der Lizenzgeber erbringt keine Kommunikationsdienste für den Lizenznehmer, arrangiert keinen Zugang des Lizenznehmers zu Informationssystemen von Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich des Internets, und führt keine Aktivitäten zum Empfangen, Verarbeiten, Speichern, Übertragen und Zustellen von Telekommunikationsnachrichten durch.

14. KONTAKTINFORMATIONEN DES LIZENZGEBERS

Adressen bezüglich der Bedingungen dieser Vereinbarung und des technischen Supports werden von den unter whatcrm.net#in-touch angegebenen Kontakten akzeptiert.

VOLLZIEHER

Telecom INC.

233 Needham Street, Suite 550, Newton, MA 02464, Vereinigte Staaten von Amerika